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   BSG, 30.01.1963 - 3 RK 16/59   

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https://dejure.org/1963,1064
BSG, 30.01.1963 - 3 RK 16/59 (https://dejure.org/1963,1064)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1963 - 3 RK 16/59 (https://dejure.org/1963,1064)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1963 - 3 RK 16/59 (https://dejure.org/1963,1064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Chorsängers bei einem städtischen Theater auf Krankengeld - Dienstbehinderung durch unverschuldete Krankheit - Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Bezüge in voller Höhe bei Dienstbehinderung durch Krankheit - Anspruch auf Krankengeld - Entlastung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 236
  • NJW 1963, 1518
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 33/16 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Dasselbe gilt für einen KrgZ, der vom Arbeitgeber für Zeiträume einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Ergänzung der deshalb gewährten Sozialleistungen gezahlt wird (zum KrgZ als Arbeitsentgelt s bereits BSG Urteil vom 30.1.1963 - 3 RK 16/59 - BSGE 18, 236 = SozR Nr. 3 zu § 189 RVO - Juris RdNr 11, 14, 16; BSG Urteil vom 15.12.1970 - 10 RV 789/68 - BSGE 32, 150 = SozR Nr. 4 zu § 14 BVG - Juris RdNr 17 f; BSG Urteil vom 10.11.1977 - 3 RK 11/76 - Juris RdNr 13 f; s auch BAG Urteil vom 26.3.1991 - 3 AZR 47/90 - AP Nr. 29 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen - Juris RdNr 15) .
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    terhalt des Erkrankten sichern (BSGE 5, 283, 287, 288; 18, 236, 238) und gewährleisten, daß.sein Lebensstandard nicht infolge der Erkrankung absinkt.
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84

    Krankengeld - Blockfrist - Krankheitszustand - Bindung an frühere Bewilligungen

    Das Krankengeld soll anstelle des Lohnes den Unterhalt des Erkrankten sichern (BSGE 5, 283, 287, 288; 18, 236, 238) und gewährleisten, daß sein Lebensstandard nicht infolge der Erkrankung absinkt.
  • BSG, 06.02.1991 - 3 RK 3/89

    Ermittlung des für das Krankengeld maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts

    Das Krankengeld soll anstelle des Lohnes den Unterhalt des Erkrankten sichern (BSGE 5, 283, 287, 288; 18, 236, 238) und gewährleisten, daß sein Lebensstandard nicht infolge der Erkrankung absinkt (BSGE 61, 66, 72f).
  • LSG Hessen, 25.03.1981 - L 8 KR 1380/79

    Krankenversicherung; Krankengeld; Ruhen des Anspruchs bei Erhalt von

    Dieser Gedanke, lediglich ungerechtfertigte zusätzliche Vorteile gegenüber der vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit gegebenen Verdienstsituation zu verhindern, entspricht die auch noch für § 189 RVO in der hier anzuwendenden Fassung heranziehbare Rechtsprechung des BGG, wonach - in einem einheitlichen - Beschäftigungsverhältnis - teilweise fortgezahltes Arbeitsentgelt als Zuschuß zu werten ist, soweit es zusammen mit dem Krankengeld das tatsächliche Nettoarbeitsentgelt des Versicherten im Bemessungszeitraum nicht übersteigt (vgl. BSGE 18, 236; Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 11/76; Peters, a.a.O., Anm. 3 zu § 189, S. 17/438; Brackmann, a.a.O., Bd. II, S. 434 e).
  • BSG, 22.07.1987 - 1 RA 33/86

    Ruhen einer Rente - Wohnungsbeihilfe - Arbeitsentgelt - Berufsunfähigkeitsrente

    Die Rechtsprechung zu dieser Regelung hat teilweise fortgezahlten Lohn bzw. Gehalt insoweit als (ruhensfreien) Zuschuß des Arbeitgebers gewertet, als er zusammen mit dem Krankengeld den Nettobetrag des Arbeitsentgelts nicht übersteigt; nur der übersteigende Lohnanteil ist als Arbeitsentgelt angesehen worden, daß das Ruhen des Krankengeldes zur Folge hat (BSGE 18, 236; siehe auch BSG Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 11/76 - SozSich 1978, 114).
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 11/76

    Zuschuß zum Krankengeld - Arbeitsentgelt - Kürzung

    Andererseits müssen bei Berücksichtigung der Lohnersatzfunktion des Krankengeldes unter einem "Zuschuß" zum Krankengeld (§ 189 Satz 2 RVO) alle Leistungen des Arbeitgebers verstanden werden, die dieser dem Arbeitnehmer gewährt, um dessen Gesamtbezüge auch während seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht unter den Betrag des von ihm bisher bezogenen Nettoarbeitsentgelts sinken zu lassen (BSGE 18, 236, 238/239).
  • LSG Hessen, 26.11.1969 - L 3 KR 384/68
    Dieser Bestimmung ist nur zu entnehmen, dass Doppelleistungen von Entgelt und Krankengeld, die beide dem gleichen Zweck, nämlich der Sicherung des Unterhalts dienen, ausgeschlossen werden sollen (vgl. Urteil des BSG vom 30. Januar 1963, 3 RK 16/59).
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